

„Wir Menschen dürfen auch unvernünftig sein“
Rechtsanwalt Prof. Richter berät die MÜNCHENSTIFT seit 25 Jahren zu Selbstbestimmung im Heim und erklärt im Interview Grenzen und Kaffeefleck-Charme. Wenn Menschen in ein Pflegeheim ziehen, besteht häufig die Sorge, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Prof. Ronald Richter, einer der bekanntesten Pflegerechtler Deutschlands, berät die MÜNCHENSTIFT seit rund 25 Jahren zum Thema Selbstbestimmung. Im Interview erklärt er, wo sie beginnt, wo sie endet und was das Schöne an Kaffeeflecken ist.
Sie gehen regelmäßig in unterschiedliche Pflegeheime. Was erleben Sie dort?
Ich besuche regelmäßig zwei bis drei Heime im Monat. Dabei sehe ich, dass nicht das abstrakte Konzept entscheidend ist, sondern die handelnden Personen. Wie agiert die leitende Pflegefachkraft, wie die Wohnbereichsleitung, wie sind die Pflegekräfte tätig? In manchen Heimen merkt man, dass Leben in der Bude ist. Da sitzen Bewohner:innen beim späten Frühstück und vielleicht ist der Kindergarten aus der Nachbarschaft vorbeigekommen. Dann muss auch nicht alles picobello aussehen. Vielleicht hat die Bluse einer Bewohnerin einen Ei- oder Kaffeefleck. Zu Hause würden wir uns deshalb auch nicht sofort umziehen. Es geht schließlich nicht um „Unterbringung“, die Heime sind Orte des Lebens.
Wie unterstützen Sie die MÜNCHENSTIFT beim Thema Selbstbestimmung?
Das Thema Selbstbestimmung ist für den Aufenthalt in einem Pflegeheim existenziell. Wenn Menschen einziehen, machen sie sich Sorgen, in eine strukturelle Abhängigkeit zu geraten. Dem müssen wir begegnen. Etwa, indem wir deutlich machen, dass Mitarbeitende als Anwälte der Bewohner:innen darauf achten, dass Selbstbestimmung gelebt wird. Dass die Bewohner:innen selbst entscheiden. Sie dürfen Ja oder Nein sagen. Die MÜNCHENSTIFT mit ihrer Qualitätsabteilung macht das vorbildlich. Ein Beispiel: Wenn ein Bewohner seine Medikamente nicht nehmen will, nimmt er sie eben nicht. Dann informiert man und bespricht sich mit der Ärztin oder den Angehörigen. Man schaut, ob es an der Darreichungsform liegt. Man kümmert sich. Und man nimmt die Meinung des Bewohners ernst. Denn: Wir Menschen dürfen auch unvernünftig sein. Wir dürfen trinken, rauchen, feiern und Schlafentzug haben. Das gehört zum Leben. Deswegen darf ich auch als alter Mensch im Pflegeheim meine Eigenarten haben. Das ist Selbstbestimmung. Ich bestimme. So wird auch niemand gedrängt, mit 82 Jahren einen bestimmten BMI einzuhalten. Das entscheidet derjenige selbst.
Nicht immer ist es leicht, sich richtig zu verhalten…
Als Pflegekraft habe ich bei der MÜNCHENSTIFT neben meiner Wohnbereichs- und Pflegedienstleitung immer die Qualitätsabteilung. Wenn es rechtliche Fragen gibt, schaltet sie meine Kollegen und mich ein. Die einzelne Pflegekraft hat Handlungssicherheit dadurch, dass sie fragen kann. Und auch fragt.
Sie begleiten Pflegeheime schon seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995. Hat sich in den vergangenen 30 Jahren viel verändert?
Gehen Sie mal mit einer Pflegekraft durchs Haus und bitten darum, sich ein Bewohnerzimmer anzusehen. Dabei geht es gar nicht darum, das Zimmer zu sehen, sondern darum, wie die Pflegekraft sich verhält. Vor 20 Jahren war völlig klar, dass die Zimmertür geöffnet oder einfach reingegangen wird. Heute dagegen wird an der Tür geklopft und abgewartet, ob eine Antwort kommt. Die Bewohner:innen sind nicht zu Gast im Pflegeheim, es ist ihre Wohnung. Welche Grenzen hat Selbstbestimmung im Pflegeheim? Grenzen definiert – wie immer – das Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 1 zur freien Entfaltung der Persönlichkeit: Auch im Pflegeheim hat die Selbstbestimmung da Grenzen, wo andere belästigt werden. Das ist nicht anders als in anderen Teilen der Gesellschaft auch.